Forderungen der Großen Tarifkommission der CGM zur Tarifrunde 2020

Die Große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall hat am Mittwoch, den 12. Februar 2020 in Bebra die folgenden Forderungen zur Tarifrunde 2020 verabschiedet:

               Stuttgart, den 23.02.2020

Die Große Tarifkommission der CGM bringt für die Tarifrunde 2020 die folgenden qualitativen Forderungen:

  • Im Entgeltbereich darf es nicht zu Reallohnverlusten und Kaufkraftverlust der Beschäftigten kommen. Die CGM fordert daher, dass jeweils nach Vorliegen der Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes quartalsweise die Entgelte tabellenwirksam unter Berücksichtigung der Besitzstandswahrung an diese Realinflation angepasst werden. Somit werden die Entgelte zyklisch & dynamisch erhöht.
  • Durch die Transformation in der M&E-Industrie darf niemand abgehängt werden! Beschäftigte aus allen Bereichen sind weiter zu qualifizieren, um sie fit zu machen für die Zukunft der Industrie / Industrie der Zukunft (Stichworte: „Arbeit 4.0“, „Digitalisierung“ oder auch „Smart Factory“).
    Für alle Auszubildenden und dual Studierenden muss auch in Zeiten einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise eine Übernahmegarantie gegeben sein.
  • Die AVWL sollte von jährlich 319,– € auf jährlich 638,– € erhöht werden. Soweit in einzelnen Tarifverträgen Tariföffnungsklauseln zu § 1a Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bestehen, sollten diese gestrichen werden.
  • Ein dreijähriger Abschluss ist anzustreben. Für längere Tarifabschlüsse (z.B.: 5 Jahre) haben weder die Arbeitgeber- noch die Arbeitnehmervertreter derzeit eine wirtschaftliche Prognosefähigkeit.
  • Die Große Tarifkommission der CGM vertritt den Ansatz in der jetzigen wirtschaftlichen Situation aus Verantwortung gegenüber der gesamtwirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik ohne eine konkrete prozentuale Entgeltforderung (quantitative Forderung) in eine Tarifauseinandersetzung zu gehen.